Wirtschaftsstrafrecht

Arbeitsstrafrecht

Im Arbeitsstrafrecht übernehmen wir die Verteidigung von Arbeitgebern, denen beispielsweise folgende Vorwürfe gemacht werden:

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • Illegale Ausländerbeschäftigung und -erwerbstätigkeit
  • Illegale Arbeitnehmerentsendung
  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung
  • Illegale Beauftragung und Erwerbstätigkeit von Ausländern
  • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
  • Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft
  • Strafrechtliche Haftung für Unfälle am Arbeitsplatz

Neben den straf- und bußgeldrechtlichen Folgen besteht auch die Gefahr eines negativen Eintrages in das Gewerbezentralregister. Damit verbunden ist die Möglichkeit, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen zu werden. Abgesehen davon treten häufig Imageschäden auf Seiten von Unternehmen und Arbeitgebern ein. Solche indirekten Folgen eines arbeitsstrafrechtlichen Vorwurfes sind für die Betroffenen meist ebenso empfindlich. Die Leistung von HOPPE Rechtsanwälte erstreckt sich daher auch auf die präventive Beratung von Unternehmen.

Benötigen Sie weitere Informationen?

Vereinbaren Sie einen Termin

Kontaktieren Sie uns

Sie benötigen weitere Informationen?

Einen Termin vereinbaren