Außergerichtliche Beratung und Prozessführung

Bank- und Kapitalmarktrecht

Ihre erfahrenen Bankrechtler


Im Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten HOPPE. Rechtsanwälte die Interessen von Anlegern. Dazu werden wir in Fragen von Falschberatung, Sittenwidrigkeit oder Kapitalanlagebetrug mandatiert. Weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung im Zusammenhang mit darlehensfinanzierten „Schrottimmobilien“ sowie der Prospekthaftung. In diesem Bereich verfügen wir über Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen. Wir beraten außerdem bei fehlerhaften Darlehenskündigungen oder Bürgschaften. An der Schnittstelle zum Strafrecht prüfen wir Schadensersatzansprüche wegen Kapitalanlagebetrug, Untreue und Unterschlagung.

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