Außergerichtliche Beratung und Prozessführung

Jagd- und Waffenrecht

Im Jagd- und Waffenrecht beraten HOPPE. Rechtsanwälte bei allen rechtlichen Fragestellungen, die mit der Jagdausübung und dem Waffenbesitz in Verbindung stehen. Im Mittelpunkt unserer Beratungsleistung stehen sämtliche Fragen des Jagdpachtrechts, den Verfahren zur Erteilung und Entziehung des Jagdscheins, zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, der Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren, die einen Bezug zur Jagdausübung haben und der Wildschadensabwicklung. Durch die berufliche Erfahrung, die Expertise in Vertragsverhandlungen und interessengerechter Vertragsgestaltung sowie die Jagdausübung unserer Partner, bieten wir unseren Mandanten auch qualifizierte Vertretung in Verhandlungen über die Ausgestaltung von Jagdpachtverträgen. Wir beraten und verhandeln zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften, bei Kündigungen des Jagdpachtvertrages oder deren notwendiger Anpassungen und der Abwicklung von Wildschäden. Außerdem beraten wir bei der Geltendmachung und Abwehr von Haftungs- und Schmerzensgeldfragen und vertreten unsere Mandanten vor Gericht.

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