Wirtschaftsstrafrecht

Steuerstrafrecht

Die Verfolgung von Steuerkriminalität liegt im elementaren Interesse des Staates. Beschuldigte kommen aus allen Bevölkerungsschichten. Wir begleiten unsere Mandanten in allen Phasen des Steuerstrafverfahrens und treten vehement für ihre Unschuldsvermutung ein. Das Machtmonopol des Staates wird im Steuerstrafrecht sowohl durch strafprozessuale als auch steuerliche Eingriffsmaßnahmen geprägt. Unsere Mandanten dürfen fachliche Qualifikation und Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht einerseits sowie im Steuerrecht andererseits erwarten. Im Rahmen unseres Mandates arbeiten wir mit  Steuerberatern zusammen, um die optimale Verteidigung unserer Mandanten zu gewährleisten. Selbstverständlich orientiert sich unsere Verteidigung über den gesamten Ablauf des Steuerstrafverfahrens ausschließlich an den Interessen unserer Mandanten. Abgesehen von den straf- und bußgeldrechtlichen Folgen treffen steuerstrafrechtliche Nebenfolgen die Betroffen ebenso hart. Je nach Berufsgruppe drohen erhebliche negative Konsequenzen, die im Einzelfall bis zur Entziehung der Berufszulassung reichen. Beamten droht der Verlust des Beamtenstatus. Auch für Geschäftsführer kann sich ein steuerstrafrechtliches Verfahren negativ im Hinblick auf die künftige Tätigkeit auswirken.

Wir beraten und verteidigen Sie auf allen Gebieten des Steuerstrafrechts. Hierzu zählen wir insbesondere:

  • Steuerhinterziehung
  • Steuerordnungswidrigkeit
  • Unterschiede des Straf- und Besteuerungsverfahrens
  • Beweisverwertungsverbote
  • Selbstanzeige

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