Wirtschaftsstrafrecht
Korruptionsstrafrecht
Korruptionsstrafrecht zählt zu den Kerntatbeständen des Wirtschaftsstrafrechts. Sanktioniert wird einerseits die Bestechung beziehungsweise Vorteilsgewährung einem Amtsträger gegenüber zur Beeinflussung dessen dienstlichen Verhaltens. Andererseits ist die Bestechung im geschäftlichen Verkehr gegenüber einer Privatperson zur Erzielung eines Vorteils im Wettbewerb zwischen privaten Leistungsanbietern unter Strafe gestellt. Sowohl der Bestechende als auch der Bestochene werden von der strafgesetzlichen Wertung erfasst.
Wir beraten und verteidigen Unternehmen und Privatpersonen bei Korruptionsvorwürfen. Dabei erstreckt sich unsere Leistung auf jegliche Fragen im Zusammenhang mit der Abschöpfung von Unternehmensgewinnen sowie der Eintragung in die Korruptionsregister.
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