Strafverteidigung

Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht konfrontiert die Beteiligten mit einem besonderen Maß an Intimität. Sieht sich ein Beschuldigter einem Strafvorwurf aus dem Sexualstrafrecht gegenüber, ergeben sich oft bereits unmittelbar nach Einleitung des strafrechtlichen Verfahrens und Bekanntwerden der Vorwürfe gravierende Auswirkungen für den Beschuldigten und sein unmittelbares soziales Umfeld. Auch wenn ein solcher Vorwurf in einer Hauptverhandlung zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Freispruch endet: Die Anerkennung des Menschen in der Gesellschaft bleibt beschädigt. Jeder Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht muss mit besonderer Umsicht behandelt werden. Auch vor dem Hintergrund, dass die Vorwürfe regelmäßig ein besonderes mediales Interesse finden, ist ein frühzeitigtes Einschalten eines Strafverteidigers ohne Alternative. HOPPE Rechtsanwälte behandeln Ihr Anliegen diskret und besprechen mit Ihnen die richtige Verteidigungsstrategie. Durch die Erfahrung als Strafverteidiger können häufig bereits im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen für den weiteren Verfahrensverlauf gestellt werden.

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