Strafverteidigung

Sport- und Dopingstrafrecht

Als aktive Leistungssportler sind wir uns der besonderen Situation bewusst, in die man geraten kann, wenn man Subjekt eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wird. Bestehende Kaderverpflichtungen, der Umgang mit Trainern, Sportkollegen und Funktionären sowie das Prestige in der Öffentlichkeit werden beeinträchtigt, wenn man sich als Sportler dem Vorwurf strafrechtlichen Verhaltens ausgesetzt sieht. Unsere engagierte Verteidigung auf diesem Gebiet berücksichtigt solche außerstrafrechtlichen Konsequenzen und tritt Vorverurteilungen, wie zum Beispiel durch die Presse, mit Vehemenz entgegen.

Das seit 2015 geltende Antidopinggesetz (AntiDopG) dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und Dopingmethoden im Sport (§ 1 AntiDopG). Strafrechtliche Vorwürfe auf diesem Gebiet betreffen

  • den unerlaubten Umgang mit Dopingmitteln (§ 2 Abs. 1 AntiDopG)
  • die unerlaubte Anwendung von Dopingmethoden (§ 2 Abs. 2 AntiDopG)
  • das Selbstdoping (§ 3 AntiDopG)

Zentraler Aspekt im Zusammenhang mit Sport- und Dopingstrafrecht ist die sogenannte Sportschiedsgerichtsbarkeit. Nationale und internationale Sportverbände verhandeln sportliche Streitigkeiten vor eigenen Gerichten. Wir beraten Sie im Hinblick auf diese Streitigkeiten fundiert und wahren Ihre Interessen auch vor den Schiedsgerichten.

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