Strafverteidigung

Verkehrsstrafrecht

Steht der Vorwurf des unrechtmäßigen Verhaltens im Straßenverkehr im Raum, drohen mitunter erhebliche straf- und bußgeldrechtliche Folgen. Wir verteidigen Sie bei allen Vorwürfen auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts. Hierzu zählen

  • Fahrlässige Tötung, Totschlag und Mord
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Vollrausch
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Unsere Mandatierung sollte zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen. Durch das Einreichen von Schutzschriften lassen sich beispielsweise bereits im Ermittlungsverfahren wichtige Weichen stellen. Gerade im Hinblick auf die Entziehung der Fahrerlaubnis, der Sperre oder dem Fahrverbot ist unsere frühzeitige Konsultierung ein entscheidender Vorteil.

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